Wo steht Ihr Produkt beim Cyber Resilience Act?
Ab 11. Dezember 2027 dürfen Produkte mit digitalen Elementen in der EU nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn sie die grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen des Cyber Resilience Act erfüllen. Die Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle gelten bereits seit 11. September 2026.
Das CRA Readiness Assessment zeigt Ihnen, wie weit Ihr Produkt und Ihre Prozesse davon entfernt sind. Wir prüfen jede Anforderung aus Anhang I und II der Verordnung und übersetzen die Lücken in einen konkreten Action Plan.
Kostenlos und unverbindlich. Ihr Angebot erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden.
Unsere Leistungen
Wir gleichen Ihr Produkt mit allen Anforderungen aus Anhang I und II ab:
- Einstufung: Fällt Ihr Produkt unter den CRA, und ist es ein wichtiges oder kritisches Produkt?
- Risikobewertung: Ihre Cybersicherheitsrisiken als Grundlage dafür, welche Anforderungen wie greifen
- Produkteigenschaften nach Anhang I Teil I: alle 13 Sicherheitsanforderungen, von der sicheren Standardkonfiguration bis zur Datenlöschung
- Schwachstellenbehandlung nach Anhang I Teil II: Software-Stückliste (SBOM), Sicherheitsupdates, Tests und Offenlegungsrichtlinie
- Nutzerinformationen nach Anhang II: Kontaktstelle für Schwachstellen, Supportzeitraum, Anleitungen zu Updates und Außerbetriebnahme
- Meldeprozess: Ihre Bereitschaft für die Meldung aktiv ausgenutzter Schwachstellen und schwerwiegender Vorfälle
Ihr Ergebnis
Sie wissen genau, was bis Dezember 2027 zu tun ist:
- Erfüllungsgrad je Anforderung aus Anhang I und II
- Lücken mit Bewertung nach Risiko und Aufwand
- Priorisierter Action Plan bis 11. Dezember 2027
- Grundlage für die technische Dokumentation und die Konformitätsbewertung
So läuft Ihr Projekt ab
Wir starten bei Ihrem Produkt und arbeiten die Anhänge Punkt für Punkt ab:
- Erstgespräch: Produkte, Entwicklungsprozess, Zeitplan.
- Ihr Angebot mit Umfang und Vorgehen
- Einstufung: Anwendbarkeit und Produktkategorie.
- Prüfung: Interviews und Dokumentenprüfung je Anforderung aus Anhang I und II.
- Bericht und Action Plan: mit Empfehlungen, etwa für Code Audits, Pentests oder Secure Coding Trainings.
Warum Securitects
- Aus der Produktentwicklung: jahrelange Erfahrung in Konzeption und Entwicklung sicherer Produkte, wir wissen, was im Entwicklungsalltag umsetzbar ist
- Anforderung für Anforderung: Wir prüfen jede Anforderung aus Anhang I und II einzeln, Sie sehen genau, wo Sie stehen
- Vom Befund zur Umsetzung: Threat Modeling, Source Code Audit, Pentest und Secure Coding Training aus einem Team
- Technik und Recht abgestimmt: Rechtliche Fragen klären wir gemeinsam mit einer spezialisierten Anwaltskanzlei
Häufige Fragen zum CRA Readiness Assessment
Teil I enthält 13 Sicherheitsanforderungen an das Produkt, etwa keine bekannten ausnutzbaren Schwachstellen bei der Auslieferung, eine sichere Standardkonfiguration, Schutz vor unbefugtem Zugriff, Verschlüsselung und Sicherheitsupdates. Teil II regelt die Schwachstellenbehandlung, etwa Software-Stückliste, regelmäßige Sicherheitstests und eine Richtlinie zur koordinierten Offenlegung von Schwachstellen.
Anhang II legt fest, welche Informationen Sie Ihren Nutzern mitgeben müssen, zum Beispiel die Kontaktstelle für Schwachstellenmeldungen, das Enddatum des Supportzeitraums und Anleitungen zu sicherer Nutzung, Sicherheitsupdates und Außerbetriebnahme.
Ja. Anhang I Teil II verlangt eine SBOM in einem gängigen maschinenlesbaren Format, mindestens für die Abhängigkeiten der obersten Ebene. Wir prüfen, ob Ihre SBOM diese Anforderung erfüllt.
Das Readiness Assessment ist der erste Schritt und zeigt, wo Sie stehen. Bei der Beratung zum Cyber Resilience Act begleiten wir Sie danach bei der Umsetzung.
Starten Sie Ihr CRA Readiness Assessment
Klären Sie im kostenlosen Erstgespräch, welche Ihrer Produkte betroffen sind und wo Sie anfangen.